Allgemeine Geschäftsbedingungen der inobase ltd. (Stand 1.6.2006)
1. Geltungsbereich, Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der inobase ltd. („inobase“). Sämtliche Leistungen von inobase erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Sie sind wesentlicher Vertragsbestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen inobase und dem Kunden.
Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von inobase schriftlich bestätigt wurden. Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Die AGB von inobase gelten auch dann ausschließlich, wenn inobase in Kenntnis entgegenstehender Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
inobase kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von inobase gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen inobase und dem Kunden kommt erst mit der Annahme des Antrages des Kunden durch inobase zustande.
Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Bereitstellung der Leistungen. inobase behält sich die Annahme des Antrages ausdrücklich vor. Alle Angebote von inobase sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Vertragsinhalt, Leistungsgegenstand
inobase bietet dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Online Backup Services via Internet einschließlich damit in Zusammenhang stehender Zusatz- und Serviceleistungen an. Der genaue Inhalt der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Antragsformular, der Leistungsbeschreibung sowie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. inobase bietet seine Leistungen im Rahmen des zurzeit technisch, wirtschaftlich und betrieblich Zumutbaren und Möglichen an.
inobase behält sich, unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden und unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen, vor, einzelne Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen. Ohne Einhaltung einer Ankündigungsfrist kann inobase jederzeit Verbesserungen, Erweiterungen, Anpassungen der Leistungen an den Stand der Technik oder sonstige Änderungen vornehmen, soweit die Identität der Leistungen gewahrt bleibt.
inobase ist berechtigt, unter Wahrung der berechtigen Interessen des Kunden, sich für die Erbringungen einzelner Leistungen ganz oder teilweise entsprechend qualifizierter Dritter (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Hierbei kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.
4. Vergütung
Alle Rechnungen von inobase sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei inobase. Im Verzugsfalle ist inobase berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen und ggf. weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
5. Preisänderungen
Soweit inobase Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbringt, ist inobase jederzeit berechtigt, die Höhe der Preise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zu Beginn eines Kalendermonats durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden einseitig zu ändern. Soweit die Änderung der Preise mehr als 10 Prozent des Rechnungswertes der jeweiligen Leistungen beträgt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich, mit einer Frist von einem Monat, zu dem Erhöhungszeitpunkt zu kündigen. inobase wird den Kunden mit der Mitteilung über die Erhöhung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, gelten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens die erhöhten Preise als vereinbart.
6. Bereitstellungstermine
Angegebene Bereitstellungstermine oder Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Soweit inobase die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, innere Unruhe, höhere Gewalt usw.) bei inobase oder Zulieferern von inobase wesentlich erschwert oder unmöglich wird und dies inobase auch nicht mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt abwenden konnte, verlängern sich vereinbarte Bereitstellungstermine und Leistungsfristen um die Zeitdauer dieser Ereignisse und um eine angemessene Vorlaufzeit. Während dieser Zeit wird inobase von der Leistungsverpflichtung befreit.
Vereinbarte Bereitstellungstermine und Leistungsfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtlichen ihm obliegenden Pflichten vollständig und rechtzeitig nachgekommen ist.
7. Verfügbarkeit der Leistungen
Eine völlig unterbrechungsfreie Erbringung einzelner Leistungen, insbesondere das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen oder die konstante Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes kann nicht gewährleistet werden, insbesondere da dies von Faktoren abhängt, die nicht in der Betriebssphäre von inobase liegen.
inobase gewährleistet eine netztechnische Erreichbarkeit der von inobase zur Verfügung gestellten Server von 99% im Jahresmittel. Diese Erreichbarkeit bezieht sich ausschließlich auf den Betrieb der Soft- und Hardware von inobase.
Ausgenommen von der gewährleisteten Erreichbarkeit der Server sind im Folgenden bezeichnete Ausfallzeiten und Minderverfügbarkeiten. Diese gelten als ordnungsgemäße Leistungserbringung und werden nicht als die Erreichbarkeit beeinträchtigende Zeit angerechnet.
Nicht zu vertretende AusfallzeitenAusfallzeiten, in denen die Erreichbarkeit der Server von inobase aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht von inobase zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) beeinträchtigt ist.
Geplante AusfallzeitenNichterreichbarkeit der Server von inobase im Falle von geplanten Wartungsarbeiten (z.B. Releasewechsel der Software, Hardwarewartung, etc.) von nicht länger als 24 Stunden im Jahresmittel.
Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden per eMail unter Angabe der voraussichtlichen Dauer bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der geplanten Wartungsarbeiten angekündigt. Ist das Ende der geplanten Wartungsarbeiten erreicht, erfolgt eine abschließende Benachrichtigung des Kunden. inobase wird bemüht sein, geplante Wartungsarbeiten außerhalb der Hauptnutzungszeiten der Leistungen von inobase durch den Kunden vorzunehmen.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat rechtzeitig sämtliche in seine Verantwortung, Betriebssphäre oder in den Bereich seiner Wohnung fallenden notwendigen Voraussetzungen, insbesondere fachlichen Voraussetzungen und technischen Einrichtungen wie Hardware oder Software oder sonstige Funktionalitäten, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der jeweiligen Leistungen durch inobase notwendig sind. Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt inobase keine Gewähr dafür, dass die funktionalen Anforderungen des Kunden an Leistungen von inobase auf Basis der vom Kunden beigestellten Voraussetzungen möglich sind.
Der Kunde hat außerdem jede rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung von Leistungen von inobase zu unterlassen. Dazu gehören insbesondere Eingriffe in das Netz von inobase oder damit verbundener Netze sowie Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Software oder der Betriebssysteme, die Verbreitung Schadens stiftender Software oder sonstiger Programme (z.B. Viren, Würmer, Trojaner usw.) über Leistungen von inobase; die Untersuchung von Sicherheitsvorkehrungen (auf sämtlichen Systemen, Netzwerken, Hosts, Accounts oder sonstigen Teilsystemen) von inobase, Kunden von inobase oder anderen Nutzern des Internets auf Sicherheitslücken („Port-Scan“)die Gefährdung des laufenden Betriebs und der Systemsicherheit des Netzes von inobase oder damit verbundener Netze oder die Umgehung von Sicherheitsvorschriften („Hacking“, „Cracking“)der Eingriff in Dienste („Denial of Service Attacks“)der Bezug, die Installation, die Verwendung, die Ausführung oder die Bereitstellung von Software, Dateien, Informationen oder anderen Inhalten über Leistungen von inobase, für die er nicht über die erforderlichen Rechte verfügt oder welche die Rechte Dritter, insbesondere nationale oder internationale Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte, wie Marken, Geschmacksmuster oder Patente, oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. inobase ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot des Kunden, welches einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder den Kunden in diesem Fall von der Nutzung der Leistungen von inobase auszuschließen. Im Falle einer berechtigten Sperrung oder Ausschließung stehen dem Kunden keinerlei Schadensersatzansprüche zu.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten bzw. Passwörter sowie den Code zur Generierung der Verschlüsselung der Daten sicher zu verwahren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die von inobase erbrachten Leistungen Dritten zur Nutzung zu überlassen, bzw. weiterzuverkaufen. Dritte sind auch verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG). Der Kunde hat Leistungen von inobase auch vor unberechtigter Inanspruchnahme durch unbefugte Dritte sorgfältig zu schützen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann gegen Forderungen von inobase nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von inobase anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis zu inobase resultierender Gegenansprüche ausüben.
Soweit inobase aufgrund von Vereinbarungen mit dem Kunden Leistungen bei einem Dritten erbringt, ist der Kunde nicht berechtigt, bei Zahlungsverzögerungen, Zahlungsausfall oder Insolvenz des Dritten seine Zahlung gegenüber
inobase zurückzubehalten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Dritte gegenüber dem Kunden Ansprüche jeglicher Art, insbesondere Mängelansprüche oder Schadensersatzansprüche geltend macht oder seine Zahlungen zurückbehält, mindert oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt.
10. Leistungsstörungen
inobase wird Störungen und sonstige Mängel im Rahmen des zurzeit technisch, wirtschaftlich und betrieblich Zumutbaren und Möglichen in angemessener Zeit beheben.
Soweit inobase eine Störung bzw. einen Mangel zu vertreten hat und die Störung bzw. der Mangel über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden besteht, ist der Kunde zu einer tagesanteiligen Minderung bezogen auf 30 Tage der betreffenden Grundentgelte berechtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, inobase einen erkennbaren Mangel oder Störung in angemessener Frist anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen ermöglichen oder deren Beseitigung erleichtern und beschleunigen. Eine Haftung für Schäden, welche aus einer verspäteten Störungs- oder Mangelanzeige resultieren, besteht nicht.
Hat der Kunde die beanstandete Störung oder den Mangel selbst zu vertreten oder liegt in Wirklichkeit keine Störung oder ein Mangel vor, so ist der Kunde verpflichtet, inobase die durch die Überprüfung entstandenen Kosten in angemessenem Umfang zu erstatten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
11. Haftung
inobase haftet für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehen, nur nach folgender Maßgabe:
bei vorsätzlicher Schädigung und bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang; bei grob fahrlässiger Schädigung durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von inobase nach den gesetzlichen Bestimmungen; soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, haftet inobase bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden; die Haftung ist beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an inobase gezahlt hat; die Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt; bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht für bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbare Schäden; bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an inobase gezahlt hat; die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen;
inobase übernimmt keine Haftung für
beliebige Verluste, die durch den Gebrauch der Dienstleistungen bzw. der Softwareprodukte von inobase entstehen - einschließlich des Verlusts von Geschäftsgewinnen oder entgangenen Gewinnen in unbegrenzter Höhe für Schäden an oder Verlust der gespeicherten Daten, Geschäftsunterbrechung, beliebige andere materielle oder immaterielle Verluste, die wegen der Benutzung oder der Verhinderung der Benutzung entstehen, selbst dann nicht, wenn inobase oder ihre Vertriebspartner über die Möglichkeit derartiger Verluste in Kenntnis gesetzt wurden. Etwaige Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Anspruchsgrundlage in der Höhe auf die entrichtete Lizenzgebühr beschränkt
Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit – nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens verursachenden Ereignisses.
Für die Folgen von Störungen oder Unterbrechungen der Leistungen von inobase haftet inobase nicht, soweit diese in Fällen höherer Gewalt unabwendbar sind oder aus Ereignissen resultieren, die inobase nicht zu vertreten hat.
Unbenommen bleibt das Recht, weitergehende Haftungsbeschränkungen gesondert zu vereinbaren.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen von inobase gehandelt haben.
12. Kundendienst, Hotline
inobase bietet dem Kunden einen Kundendienst zu Leistungen von inobase an. Dieser beinhaltet die telefonische Unterstützung (Hotline) des Kunden für allgemeine technische oder administrative Serviceanfragen, Hilfe für Anwenderprobleme und Störungsmeldungen ausschließlich im Zusammenhang mit Leistungen und deren Anwendung von inobase. Die Unterstützung schließt Hinweise zur Anwendung und Informationen zur Interpretation von entsprechenden technischen Dokumentationen von Leistungen von inobase ein. Nicht umfasst sind allgemeine Anfragen oder Unterstützung zu thematisch verwandten Fragestellungen, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Leistungen von inobase stehen.
Die Erreichbarkeit des Kundendienstes kann über das Internetportal von inobase abgefragt werden.
13. Laufzeit, Kündigung
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und inobase auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein solches Vertragsverhältnis kann beiderseits ohne Angabe von Gründen frühestens nach zwölf Monaten mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen.
Die zum Zeitpunkt der Kündigung gespeicherten Daten des Kunden auf ihm von inobase zur Verfügung gestelltem Speicherplatz werden spätestens drei Werktage nach Wirksamwerden der Kündigung durch inobase gelöscht.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten von Kunden werden durch inobase ohne weitergehende Einwilligung nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dies ausdrücklich gestatten.
inobase erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten von Kunden im Rahmen des Erforderlichen nur zum Zweck der Identifizierung des Kunden, zur Vertragsbegründung, zur inhaltlichen Ausgestaltung oder zur Änderung, einschließlich der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen inobase und dem Kunden sowie zum Zweck der Bereitstellung, Inanspruchnahme, Erfüllung, Erbringung und Abrechnung von Leistungen.
inobase ist berechtigt, Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen mit der Rechnungsstellung oder der Einziehung von Forderungen zu beauftragen und diesen nach Maßgabe dieser „Hinweise zum Datenschutz“ und den gesetzlichen Bestimmungen die dazu erforderlichen Daten zu übermitteln, soweit diese zur Ermittlung und zur Abrechnung von Leistungen sowie zum Einzug von Entgelten und Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich sind.
Eine Offenlegung oder Übermittlung personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen oder Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.
Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, wie es unter Berücksichtigung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich oder zwingend vorgesehen ist.
inobase erteilt jedem Kunden auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten.
15. Sonstiges, SchlussbestimmungenDer Kunde ist in jedem Fall für die richtige Angabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, verantwortlich. Der Kunde hat inobase Änderungen seiner Anschrift, Rechnungsdaten oder seiner für diesen Vertrag wichtigen finanziellen Verhältnisse und, soweit es sich um einen Firmenkunden handelt, auch der Firma, der Rechtsform und Sitz des Unternehmens, unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
Erfüllungsort der Leistungen von inobase ist der Sitz von inobase. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung dieses Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand am Sitz von inobase, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. inobase ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten aus einem Vertragsverhältnis zwischen inobase und dem Kunden, durch den Kunden auf Dritte, ist nur mit schriftlichem Einverständnis von inobase zulässig.
Auf diese vertragliche Vereinbarung und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und inobase findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, insbesondere unter Ausschluss der Regelungen über das Internationale Privatrecht (IPR) sowie des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG).